Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wege und Kultur

 

  1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertragsabschluss zwischen der Firma Wege und Kultur (nachstehend „Wege und Kultur“ oder „Veranstalter“) und den Teilnehmern, dem Buchenden sowie den Mietern unserer Räder (nachstehend einheitlich Teilnehmer genannt), falls dieser mit dem Teilnehmer nicht identisch ist (z.B. Firma, Verein). Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

  1. Leistungen von Wege und Kultur

 

  1. Allgemeines

 

Im Rahmen des Vertrages zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern stellt Wege und Kultur verschiede Reise mit Unterkunft an verschiedenen Orten zur Verfügung. Jede Reise ist durch ein komplett individualisiertes Programm beschrieben und ist abhängig von den anderen Programmen. 

 

Die Rundfahrten finden im Ausland, derzeit in Spanien, statt. Anreise und Abreise zu Startort und vom Zielort sind nicht Bestandteil des Vertrages und sind vom Teilnehmer in eigener Verantwortung zu planen und durchzuführen.

 

Die Reise beinhaltet die in der Buchung angegebenen Tage mit Rad, Bus oder zu Fuß nebst Unterbringung. Weitere Leistungen sind von Wege und Kultur vertraglich nur geschuldet, wenn diese in Textform (z.B. per E-Mail) vereinbart worden sind, ansonsten gelten sie als nicht vereinbart und werden nicht Bestandteil des Vertrages.

 

Im Fall von der Rundradreise ‚Fahrrad und Kultur‘ wird den Teilnehmern ein Fahrrad für die Rundreise zur Verfügung. Die Fahrräder sind verkehrssicher und haben eine für die Reise ausreichende Ausstattung. Gestellt werden weiter ein Fahrradhelm und ein Schloss für das Fahrrad.

Das dem Teilnehmer zur Verfügung gestellte Fahrrad wird zum vereinbarten Zeitpunkt bei Reisebeginn bis zum Ende der Reise zur Verfügung gestellt. Eventuell vereinbartes Zubehör wird ebenfalls für diesen Zeitraum zur Verfügung gestellt.

 

 

  1. Verpflegung

 

Südspanien ist eine Region mit einer tief verwurzelten Tradition des Fleischverzehrs. In Großstädten gibt es zahlreiche Restaurants, die verschiedene vegetarische oder vegane Gerichte auf ihren Speisekarten anbieten. In kleinen Dörfern kann dies jedoch eine sehr komplizierte Aufgabe sein. Wer sich vegetarisch oder vegan ernährt, sollte uns im Voraus informieren, damit die Hotels und/oder Restaurants rechtzeitig benachrichtigt werden können. Für diejenigen, die Fisch in ihrer Ernährung haben, gibt es eine Vielzahl von Gerichten für jeden Geschmack. 

 

Auch Allergien oder Unverträglichkeiten sollten im Voraus mitgeteilt werden.

 

 

  1. Unterbringung im Doppelzimmer

 

Die Preise beziehen sich immer auf Grundleistungen, in Standard-Doppelzimmern mit Halbpension, wenn möglich. Soll der Unterkunft keine Kapazität haben, warme Mahlzeiten anzubieten, werden andere Restaurants im Programm erhalten. Je nach den individuellen Bedürfnissen der Teilnehmer können die Art der Verpflegung und die Zimmer angepasst werden. Die Teilnehmer können solche Sonderleistungen vor Ort am Ort der Unterbringung zubuchen, sofern sie verfügbar sind, müssen diese Mehrkosten dann aber vor Ort selbst unmittelbar bei der Pension/dem Hotel bezahlen.

 

 

  1. Empfohlene Zusatzangebote

 

Empfohlene Aktivitäten außerhalb unseres Leistungsumfangs, die Sie bei unseren Partnern vor Ort buchen können, sind nicht Teil unseres Leistungsumfangs und müssen bei den jeweiligen Partnern bezahlt werden. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, sofern hierfür nur begrenzte Plätze zur Verfügung stehen. 

 

 

  1. Sportliche Leitungsfähigkeit, gesundheitliche Eignung der Teilnehmer, Abbruch

 

  1. Sportliche Leistungsfähigkeit, Kondition

 

Je nachdem, für welche Reise Sie sich entscheiden, kann sie eine hohe körperliche Leistung erfordern (hier z.B. das Angebot ‚Kultur und Fahrrad‘). In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung empfohlen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie die Ziele der einzelnen Etappen erreichen können, wäre es sinnvoll, dass Sie vor Reisebeginn mehrere ein- oder mehrtägige Ausflüge trainieren. Das wird Ihnen dabei helfen, eine Vorstellung von der Leistung bekommen, die unsere Etappen von Ihnen verlangen. Bitte bedenken Sie, dass die verschiedenen Angebote dafür gedacht sind, um diese zu genießen und nicht um darunter zu leiden.

Jede Etappe ist genau beschrieben.  

 

 

  1. Abbruch wegen fehlender Kondition

 

Der Abbruch einer oder mehrere Etappen wegen mangelnder Kondition kann zusätzliche Kosten verursachen, die nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand dem Teilnehmer in Rechnung gestellt werden.

Siehe hierzu auch unter Ziffer 4.

 

 

  1. Gesundheitliche Eignung

 

Wenn Sie an einer Krankheit leiden, die die Reise eventuell beeinträchtigen könnte, so lassen Sie sich bitte bei einem Arzt beraten, bevor Sie eine unserer Touren buchen und informieren Sie uns bitte dringend über relevante gesundheitliche Einschränkungen. Gemeinsam finden wir die gesündeste und sicherste Art und Weise, wie Sie unsere Angebote genießen können.

 

Wenn Sie regelmäßig Medikamente einnehmen, tragen Sie diese bitte stets verantwortungsbewusst bei sich. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten vergewissere Sie sich bitte, dass sie diese in ausreichender Menge für die Dauer der Reise bei sich haben. Bei Apotheken vor Ort könnten eventuell rezeptfreie Medikamente zu bekommen sein, dies steht aber aufgrund der regionalen Unterschiede nicht fest. Im Falle von rezeptpflichtiger Medikation kann dies dementsprechend noch komplizierter oder gar unmöglich sein.

 

 

  1. Krankheiten während der Reise

 

Für den Fall einer plötzlich auftretenden Krankheit während der Reise ist es ratsam, eine gute Reiseversicherung abzuschließen, die diese Eventualität abdeckt. Wenn ein Transport ins Krankenhaus notwendig ist, helfen wir Ihnen bei der notwendigen Bürokratie.

 

Wir können im Falle einer plötzlich auftretenden Krankheit oder eines Unfalls für eine Abholung und einen Weitertransport sorgen, mit Ausnahme einer bestimmten Etappe. Auf das Bevorstehen dieser Etappe wird vorher hingewiesen.

 

 

  1. Abbruch von Reise

 

Wenn ein Teilnehmer beschließt, eine bestimmte Etappe und/oder die gesamte Tour aufgrund mangelnder Kondition abzubrechen, wird eine zusätzliche Transport- uns Bearbeitungsgebühr erhoben.

Diese beträgt 75€ pro abgebrochene Etappe (einzeln) und 200€ pro abgebrochene Reise (komplett).

 

Im Falle eines Unfalls oder aufgrund sehr schlechten Wetters, das die Teilnehmer daran hindert, den normalen Verlauf der Etappe fortzusetzen, werden die Transportkosten von Veranstalter übernommen.

 

 

  1. Verhaltenspflichten der Teilnehmer, Ausschluss von der Reise

 

Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Veranstalter Folge zu leisten, wenn diese der eigenen Sicherheit oder der Sicherheit anderer Teilnehmer dient. Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich gegenüber den an der Tour beteiligten Personen rücksichtsvoll und angemessen zu verhalten.

Im Falle der Nicht-Beachtung von Anweisungen des Veranstalters kann der Teilnehmer für die weitere Reise von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Der Veranstalter wird den Teilnehmer diesbezüglich vorher verwarnen. Bei besonders groben Verstößen gegen die Verhaltenspflichten, insbesondere wenn andere Teilnehmer oder fremdes Eigentum von nicht unerheblichem Wert vorsätzlich oder grob fahrlässig gefährdet wird, kann auch ein Ausschluss ohne vorherige Verwarnung erfolgen.

 

Im Falle eines Ausschlusses von der weiteren Tour wird der Teilnehmer zum

nächstgelegenen Bahnhof verbracht. Für seine Rückreise hat der Teilnehmer selbst

aufzukommen.

 

 

  1. Vertragsabschluss, Identifikation

 

Der Teilnehmer bietet Wege und Kultur mit seiner Anmeldung per E-Mail den Abschluss eines Vertrages verbindlich an (nachstehend „Buchung“ genannt). Der Vertrag kommt zustande, wenn die Buchung von Wege und Kultur in Textform (z.B. E-Mail) oder schriftlich bestätigt wird (nachstehend „Reservierungsbestätigung“ genannt).

 

Der Veranstalter ist berechtigt, vom Teilnehmer jederzeit einen Nachweis seiner Identität zu verlangen, z.B. durch die Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses. Der Veranstalter ist berechtigt, hiervon eine Fotokopie anzufertigen und diese gemäß den Bestimmungen unserer Datenschutzbestimmungen (siehe Ziff. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.) aufzubewahren. Sollte der Teilnehmer der Aufforderung, einen Nachweis über seine Identität, z.B. durch Vorlage eines Personalausweises nicht nachkommen, bzw. die Anfertigung einer Fotokopie verhindern, so ist der Veranstalter berechtigt, ihn von der Reise auszuschließen und die Übergabe eines Rades zu verweigern. Der Teilnehmer schuldet gleichwohl das vereinbarte Entgelt gemäß den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

 

  1. Leistungsänderung

Wege und Kultur behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und für ihn bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der in der Reservierungsbestätigung angegebenen Reiseroute vorzunehmen, sofern dies nicht zu einer unzumutbaren Schlechterstellung des Teilnehmers führt.

 

 

  1. Nutzungszeit der Räder

 

Die Übergabe der Räder erfolgt entsprechend den Vereinbarungen in der Reservierungsbestätigung. Ein Anspruch des Teilnehmers über das Ende der Reise hinaus die Nutzungszeit zu verlängern, besteht nicht. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist zwischen den Parteien separat zu vereinbaren. Die Rückgabe des Rades hat nach Ankunft am Zielort der Rundreise zu erfolgten.

 

Bei verspäteter Rückgabe ist Wege und Kultur berechtigt, vom Teilnehmer Ersatz der durch die verspätete Rückgabe entstehenden Aufwendungen und Mehrkosten sowie Schadensersatz (einschließlich mögliche Schadensersatzzahlungen an Dritte) zu verlangen.

 

 

  1. Verhinderung des Teilnehmers

                

Sollte der Teilnehmer die vertraglichen Leistungen aus Gründen, die nicht von Wege und Kultur zu vertreten sind, nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, besteht nur nach Maßgabe der Ziff. 11 ein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises oder auf Preisminderung in den dort aufgeführten Fällen.

 

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

 

Der Preis richtet sich nach der im Zeitpunkt der Buchung jeweils gültigen Preise auf unserer Homepage und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung ist der Reisepreis per Banküberweisung zu bezahlen und kann in einer einzigen Zahlung oder in zwei Zahlungen von je 50 % erfolgen.

Die Zahlungsfrist bei Zahlung in einer Summe für den vollständigen Reisepreis beträgt 60 Tage vor dem ersten Reisetag.

Bei Zahlungen in zwei gleichen Teilbeträgen ist die erste Zahlung 3 Monate vor dem ersten Reisetag zu entrichten. Die zweite Zahlung 30 Tage vor dem ersten Reisetag.

 

Die Teilnahme an der Reise ist nur nach vollständiger Zahlung möglich. Der Nachweis der erfolgten Zahlung obliegt dem Teilnehmer. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Reise. In diesem Falle stehen Wege und Kultur die Rücktritts- und Ausfallkosten gemäß nachstehender Ziffer 11. zu.

 

 

  1. Rücktritt und Kündigung, Rücktrittsgebühren, Nichtantritt der Reise

 

  1. Kündigungsrecht des Teilnehmers

 

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Wege und Kultur zu erklären. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

Tritt der Teilnehmer vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Wege und Kultur den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Stattdessen kann Wege und Kultur eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Wege und Kultur zu vertreten ist und am Reiseziel oder in der unmittelbaren Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Wege und Kultur unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Rücktrittsgebühren sind pauschalisiert.

Sie bestimmen sich nach dem Preis abzüglich des Werts der von Wege und Kultur ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was Wege und Kultur durch anderweitige Verwendung der Leistungen erwirbt.

 

Die nachfolgenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Leistungsbeginn. Sie sind auf Verlangen des Teilnehmers von Wege und Kultur zu begründen. Wir erlauben uns bereits hier den Hinweis, dass die Übernachtungen und die Verpflegung an den einzelnen Stationen im Voraus von Wege und Kultur gebucht werden müssen.

 

Dem Teilnehmer bleibt darüber hinaus der Nachweis unbenommen, Wege und Kultur sei durch seinen Rücktritt kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden.

 

Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Teilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abfahrtsort einfindet oder wenn die Leistung wegen nicht von Wege und Kultur zu vertretenden Fehlers von Reisedokumenten, wie z.B. Reisepass oder notwendigen Visa, nicht angetreten werden kann.

 

Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Teilnehmer bei

Rücktritt:

 

bis zum 46. Tag vor Reisebeginn 25 %

ab dem 45. Tag vor Reisebeginn 50 %

ab dem 35. Tag vor Reisebeginn 80 %

bis zum 14. Tag vor Reisebeginn 90%

ab dem 3. Tag vor Reisebeginns und bei Nichtantritt der Reise 95 %

 

des vereinbarten Preises.

 

Wird eine Ersatzperson benannt, die statt dem Teilnehmer an der Reise teilnimmt und übernimmt diese die Reisekosten, so werden keine Rücktrittsgebühren erhoben.

Der Ersatzteilnehmer hat die Anforderungen bezüglich Kondition und Gesundheit ebenfalls zu erfüllen, andernfalls kann er abgelehnt werden.

 

 

  1. Kündigungsrecht von Wege und Kultur

 

Wege und Kultur kann vor Reisebeginn in den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

 

  • für die Reise haben sich weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet; in diesem Fall hat Wege und Kultur den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens:

 

–        20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr

als sechs Tagen,

 

–        sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,

 

–        48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen,

 

  • der Wege und Kultur ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

 

Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

 

 

  1. Besondere Pflichten des im Umgang mit den zur Verfügung gestellten Rädern

 

Der Teilnehmer hat das Fahrrad pfleglich zu behandeln und im Falle der Nutzung auf öffentlichen oder der Öffentlichkeit gewidmeten Straßen die örtliche Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Bei der Nutzung des Rades empfiehlt der Veranstalter ausdrücklich das Tragen eines Helmes.

 

Die Nutzung eines Anhängers ist untersagt, sofern der Veranstalter der Nutzung nicht mindestens in Textform zugestimmt hat. In jedem Fall erfolgt die Nutzung eines Anhängers auf eigene Gefahr des Teilnehmers, so dass dem Veranstalter hierdurch eintretende Schäden zu ersetzen sind.

 

Der Teilnehmer darf das Rad ausschließlich selbst nutzen und hat sicherzustellen, dass er das Fahrrad nicht an andere Personen übergibt.

Der Teilnehmer haftet bei jeder Übergabe Rades an dritte Personen für alle aufkommenden Schäden.

 

Die Nutzung des Rades in alkoholisiertem oder aus anderen Gründen, die zu einem fahruntüchtigen Zustand führen, ist nicht gestattet.

Bei Diebstahl des Rades ist unverzüglich bei der zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige zu erstatten und den Diebstahl beim Veranstalter zu melden.

 

 

  1. Haftung des Teilnehmers für das Fahrrad

 

Der Teilnehmer haftet Wege und Kultur gegenüber für den Verlust oder die Beschädigung des ihm überlassenen Fahrrades einschließlich dem Zubehör, soweit er diese zu verschulden oder aus anderen Gründen zu vertreten hat bzw. der Schaden seiner Sphäre zuzurechnen ist. Entsteht durch einen vom Nutzer schuldhaft verursachter Schaden oder durch eine verspätete Rückgabe des Rades Wege und Kultur ein Leistungsausfall gegenüber einem weiteren Kunden, so haftet der Teilnehmer für diesen Leistungsausfall in voller Höhe. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Wege und Kultur bleiben unberührt.

 

Die Räder sind gegen Beschädigung oder Diebstahl versichert, wobei ein Selbstbehalt in Höhe von 150,- Euro (Einhundertfünfzigeuro) vereinbart wird.

 

 

  1. Versicherungsumfang

 

Die Versicherung leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch nachfolgend beschriebene Gefahren und Schäden beschädigt oder zerstört werden oder infolgedessen abhandenkommen.

 

  1. Fahrradunfall

 

Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad einwirkendes Ereignis. Versicherungsschutz besteht auch für Fahrräder, die mit einem Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel befördert werden und durch einen Unfall des Transportmittels zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.

 

 

  1. Fall- oder Sturzschäden

 

Versichert ist das Umfallen des Fahrrads sowie der Sturz mit dem Fahrrad auch ohne äußere Einwirkung.

 

 

  1. Diebstahl

 

Fahrräder sind nur versichert, sofern sie in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss oder mindestens in gleichwertiger Weise gesichert wurden (z.B. wenn Fahrräder an einem Fahrradträger mit abschließbarem Rahmenhalter befestigt sind oder sich in einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeuges befinden). Lose mit genannten Gegenständen verbundene und regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen entwendet worden sind.

 

 

  1. Einbruchdiebstahl

sofern
• das versicherte Fahrrad/E-Bike in einem geschlossenen Bereich verwahrt wurde;
• sich das versicherte Fahrrad/E-Bike in einem verschlossenen Haus, verschlossenen Wohnung oder Keller oder einem verschlossenen Raum eines Gebäudes befand.

 

 

  1. Haftungsbeschränkung von Wege und Kultur in Bezug auf die Fahrradnutzung

 

Die Benutzung der von Wege und Kultur zur Verfügung gestellten Räder erfolgt auf eigene Gefahr. Die Einschränkungen aus Ziffer 16. d. bezüglich dieser Haftungsbegrenzung gelten entsprechend.

 

 

  1. Haftungsbeschränkung der Wege und Kultur im Allgemeinen

 

  1. Wege und Kultur haftet nicht in Fällen höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Unwetter etc.

 

  1. Wege und Kultur haftet für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden höchstens mit den dreifachen Reisepreis.

 

  1. Die Haftung von Wege und Kultur bezüglich der Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Vertreter und/oder ihrer Erfüllungsgehilfen beschränkt.

 

  1. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit von Wege und Kultur, deren Mitarbeitern oder ihrer Erfüllungsgehilfen, für die Haftung wegen Schäden aus einer Verletzung für Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von Wege und Kultur. Zu wesentlichen Vertragspflichten gehören alle Pflichten von Wege und Kultur, deren Erfüllung die Vertragsdurchführung erst
    ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer berechtigterweise vertrauen darf.

 

 

  1. Mängelanzeige, Reparaturen, Übergabeprotokoll

 

  1. Räder

 

Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Zustand der Räder und des Zubehörs vor Fahrantritt zu überprüfen und ggf. festgestellte Mängel unverzüglich anzuzeigen. Der Teilnehmer ist ferner verpflichtet, alle Mängel und entstandene Schäden – auch wenn diese nicht vom Teilnehmer verschuldet sind – unverzüglich Wege und Kultur anzuzeigen.

 

Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, das Rad ohne vorherige Zustimmung seitens des Veranstalters eigenhändig zu reparieren oder zum Zwecke einer Reparatur in eine Werkstatt zu geben. Unterbleiben die vorstehenden Mängelanzeigen durch den Teilnehmer schuldhaft, so macht er sich gegenüber Wege und Kultur schadensersatzpflichtig. Auf Verlangen des Veranstalters ist der Teilnehmer darüber hinaus verpflichtet, bei Übergabe und/oder Rückgabe des Rades ein Übergabeprotokoll zu unterschreiben, in welchem von den Vertragsparteien der Zustand des Rades im Ausgabe- bzw. Rückgabezeitpunkt aufgeführt wird.

 

 

  1. Unterbringung

 

Im Falle eines Mangels an der Unterkunft ist dies dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.

Der Teilnehmer kann in diesen Fall Abhilfe verlangen. Wege und Kultur kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

 

Der Teilnehmer kann eine Minderung des vereinbarten Preises verlangen, falls Leistungen nicht frei von Mängeln erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Die sich aus einer Minderung des vereinbarten Preises ergebenden Rechte verjähren innerhalb von drei Jahren. Für den Verjährungsbeginn gilt § 199 Abs. 1 BGB.

Soweit Wege und Kultur infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige keine Abhilfe schaffen kann so kann der Teilnehmer weder Minderungsansprüche noch Schadensersatzansprüche im Hinblick auf mangelhafte Leistungen geltend machen.

 

 

  1. Datenschutzklausel

Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Die Datennutzung erfolgt im Rahmen unserer Datenschutzbestimmung, die sie unter diesen Link einsehen können. Wir behalten uns vor, Bilder der Tour mit der Einwilligung unserer Teilnehmer zu Werbezwecken zu verwenden.

 

 

  1. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform

 

Wege und Kultur nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

 

Online-Streitbeilegungsplattform:

Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über mittels E-Mail bereit.

 

 

  1. Geltungserhaltende Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

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